Der 4-seitige Gesundheitsbrief kann von Therapeuten, Apotheken, Gesundheitsvereinen und anderen Interessenten in 50er-Einheiten bestellt werden.
Besonderheiten zu Migräne bei Frauen
Menstruelle Migräne, Schwangerschaft, Wechseljahre:
Experten klären in der neuen Broschüre der MigräneLiga auf
Migräne tritt bei Frauen rund dreimal häufiger auf als bei Männern. Eine neue kostenlose Broschüre der MigräneLiga erläutert, wie die Therapie bei menstrueller Migräne, in Schwangerschaft und Stillzeit sowie in den Wechseljahren aussieht. Unter dem Titel „Migräne bei Frauen“ haben sechs renommierte Expertinnen und Experten den aktuellen Stand des Wissens leicht verständlich zusammengefasst. Die Autorinnen und Autoren sind PD Dr. Charly Gaul, Dr. Astrid Gendolla, Dr. Axel Heinze, Dr. Katja Heinze-Kuhn, Prof. Peter Kropp, Sabrina Moll und Barbara Schick.
Die knapp hundertseitige DIN A5-Broschüre ist kostenlos erhältlich. Selbsthilfegruppen, Arztpraxen, Therapeuten und Apotheken können sie auch in größeren Mengen anfordern. Rückfragen bitte an logistik@migraeneliga.de.
Weitere Informationen:
MigräneLiga e.V. Deutschland, Veronika Bäcker (Präsidentin)
Willy-Brandt-Str. 20, 76829 Landau
Telefon: 06341 – 67 32 456, Fax: 06341 – 67 32 457
Noch eindeutigere Beweise für die Wirkung von Q10 bei Herzpatienten
Eine Folgestudie der bahnbrechenden Q-Symbio-Studie aus dem Jahr 2014 liefert noch überzeugendere Ergebnisse: Sie belegt, dass die Einnahme der vitaminähnlichen Substanz Coenzym Q10 dazu beiträgt, die Sterblichkeitsrate zu senken und das Herz zu stärken.
Im Jahr 2014 wurde im Rahmen einer vielbeachteten internationalen Studie mit Herzinsuffizienz-Patienten aus 17 verschiedenen Krankenhäusern in Europa, Asien und Australien bewiesen, dass das Coenzym Q10, eine vitaminähnliche Substanz, die Sterblichkeitsrate um 43 % senken und den Herzmuskel stärken kann. Nun haben einige Wissenschaftlicher der ursprünglichen Studie, welche in der Fachzeitschrift JACC Heart Failure erschienen war, eine Folgestudie veröffentlicht, die sogar noch beeindruckendere Ergebnisse liefert. Dabei haben sie die europäischen Herzpatienten von den übrigen Patienten getrennt und als separate Gruppe untersucht – das Ergebnis spricht für sich. Weiterlesen
Neuer Blog: Gesundheitspolitik geht uns alle an
Fehlende Pflegekräfte, überarbeitete Ärzte und mangelnde medizinische Versorgung im ländlichen Raum sind nur einige der Themen, die das deutsche Gesundheitssystem derzeit Kopf stehen lassen. Doch wo ansetzen? Ein unabhängiger Gesundheits-Blog will erstmals ein neutrales Forum bieten.
Auf www.hpschlaudt.de sowie auf Facebook und Instagram lädt Hans-Peter Schlaudt zum gemeinsamen Austausch und zur Gewinnung von Informationen über die deutsche Gesundheitspolitik ein.
Hans-Peter Schlaudt, Arzt, Unternehmensberater und Klinikmanager aus Berlin ist einer, der gerne anpackt und zwar dort, wo es auch mal weh tut. Seit über 25 Jahren betreut er Kliniken in der Not und kennt die Probleme derer, die an der Basis arbeiten aus erster Hand. Wo früher noch die Frage nach mehr Profit stand, geht es heute mehrheitlich ums blanke Überleben und damit meint Schlaudt auch den Patienten. „Die Abwärtsspirale in deutschen Kliniken wird immer deutlicher. Fehlendes Personal birgt die Gefahr einer schlechteren Versorgung, wird diese publik, so leidet der Ruf und in Folge entscheiden sich auch die letzten Bewerber gegen das Unternehmen. Leidtragend sind die Kräfte an der Basis, die mit Herzblut weitaus mehr leisten, als sie müssten, davon jedoch am wenigsten profitieren“, erklärt Schlaudt und führt aus, dass dieses Problem jedoch nicht in einzelnen Unternehmen zu lösen sei, sondern politisch aufgerollt werden müsse. „Die Gesundheitspolitik muss endlich aus Hinterzimmern und Konferenzräumen geholt werden. Sie geht mehr als 82 Millionen Menschen in diesem Land etwas an – gleich ob als Patient, Angehöriger oder Versicherter. Mehr als 1 Milliarde Euro geben wir pro Tag für Gesundheit in Deutschland aus – insgesamt 374 Milliarden im Jahr. Das ist mehr als der Bundeshaushalt im vergangenen Jahr auswies. Die wenigsten von uns aber verstehen dieses hochkomplizierte Terrain“, erklärt Schlaudt weiter.
Politisch hat Schlaudt für dieses Themenspektrum nie das passende Forum gefunden, denn die Intention der einzelnen Parteien setzt seinem Empfinden nach nicht am großen Hebel an. Mit einem eigenen, unabhängigen Blog will der Mediziner nun das zur Sprache bringen, was ihm tagtäglich in deutschen Kliniken begegnet. Mit dem Ziel, einen Raum für Dialog zu schaffen, wendet er sich dabei auch an die Menschen, die an der Basis agieren und ganz genau wissen, was das System benötigt um zu gesunden.
Themen hat Schlaudt hierfür viele und die ersten sind bereits online zu lesen: Was zum Beispiel bedeutet die künftig vereinheitlichte Pflegeausbildung in der Praxis für Krankenhäuser, Schulen und ausbildende Unternehmen? Und damit für die Patienten? Wie ist es um die Arzneimittelaufsicht bestellt? Sind die sogenannten „schwarzen Schafe“ in der Arzneimittelbranche tatsächlich nur solche, oder handelt es sich um Systemversagen?
Ob und wie sein Blog ankommt, spielt für Schlaudt nur eine sekundäre Rolle: „Nie war die Welt so transparent wie heute. Täglich haben wir Zugang zu tausenden von Informationen – Meinungen werden uns ungefragt präsentiert und Halbwissen verbreitet sich rasend schnell. Obschon wir alle die Möglichkeit der Recherche haben, der Zugriff auf Wissen überall verfügbar ist, fühlten sich viele von uns nie so unwissend wie heute und Frust ersetzt die Neugier. Hier will ich ansetzen und gemeinsam mit Gleichgesinnten einen Raum schaffen, der vielleicht die Möglichkeit bietet, nachhaltig etwas zu verändern.“
Über den Blogautor Dr. Hans-Peter Schlaudt:
Der Autor des Lautblogs ist Experte für Krankenhäuser im Strukturwandel. Der Arzt und Manager gründete 1998 zusammen mit Dorit Müller die Unternehmensberatung JOMEC GmbH Healthcare Consulting+Management. Mit der Erfahrung von mehr als 25 Jahren in der Führung und Beratung im Gesundheitswesen will er nun mit dem Blog das Thema Gesundheitsversorgung auf die Tagesordnung setzen.
Welche Patientendaten dürfen an Dritte weitergegeben werden?
Das ist in einer Vielzahl von Gesetzen, Paragraphen und Bestimmungen geregelt.
Im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten müssen (fast) immer Daten zwischen verschiedenen Beteiligten ausgetauscht werden. Täglich werden Tausende Patienten vom Hausarzt zum Facharzt oder vom niedergelassenen Arzt ins Krankenhaus überwiesen. Dabei findet naturgemäß ein Austausch besonders geschützter Gesundheitsdaten statt. Aber auch neben der eigentlichen ärztlichen Behandlung ist ein Datenaustausch mit Dritten notwendig. Stets werden hierfür Daten des Patienten weitergegeben:
Wichtigste Quelle gesetzlicher Erlaubnisnormen ist in diesem Zusammenhang das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, SGB V (siehe Kasten „Alles gut geregelt“). Für viele Arten der Auskunfts-erteilung gegenüber Dritten, insbesondere Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), aber auch Sozial- und Versorgungsämtern gibt es Vordrucke. Die hierfür vereinbarten Regelungen im Bundesmantelvertrag und in der sogenannten Vordruck-vereinbarung konkretisieren die gesetzliche Pflicht zur Datenübermittlung. „Gibt es solche Vordrucke, so sollten diese in jedem Fall verwendet und auch nur die darin enthaltenen Fragen beantwortet und darauf bezogene Daten übermittelt werden“, rät Ecovis-Rechtsanwalt Axel Keller aus Rostock. Die Vordrucke gelten allerdings nicht nur für den zur Auskunft verpflichteten Arzt. Auch die anfragende Stelle hat vorhandene Vordrucke zu verwenden. Hin und wieder werden Fragen auf den Vordrucken geändert oder zusätzliche Fragen gestellt. „Diese Abweichungen entsprechen nicht den Vereinbarungen der Partner von Bundesmantelvertrag und Vordruckvereinbarung und können vom Arzt abgelehnt werden“, erklärt Keller. Steht kein Vordruck zur Verfügung, so muss der Anfragende die Rechtsgrundlage für die Auskunftsverpflichtung des Arztes und die Gebührenordnungsposition mitteilen, nach der die Informationserteilung vergütet wird. Fehlt diese Mitteilung, so sollte bei der anfragenden Stelle vor der Informationserteilung um eine Ergänzung der Anfrage gebeten werden. weiterlesen
Ersatzpflege muss auch im Ausland übernommen werden
Mit Urteil vom 20. April 2016 hat das Bundessozialgericht (Az: B 3 P 4/14 R) entschieden, dass pflegebedürftige Menschen auch während eines Auslandsurlaubs Anspruch auf Ersatzpflege haben. Diese muss künftig die Pflegekasse übernehmen. Würde eine sogenannte Verhinderungspflege nur im Inland gewährt werden, wäre dies eine unzulässige Ungleichbehandlung
Sachverhalt
Der pflegebedürftige 14-jährige Kläger fuhr mit seiner Familie in den Urlaub. Während des mehrtägigen Aufenthalts in der Schweiz übernahm der Großvater stundenweise die Pflege des Jungen. Die Mutter, die ihn ansonsten pflegt, konnte währenddessen Ski fahren. Die beklagte Pflegekasse zahlte währenddessen das Pflegegeld weiter, die beantragte Erstattung der Fahrt- und Unterkunftskosten von 279 Euro, die dem Großvater entstanden sind, wurden aufgrund des Auslandsaufenthalts jedoch versagt.
Gründe des Bundessozialgerichts
Gegen die Vorinstanzen entschied das Bundessozialgericht, dass die Erstattung der entstandenen Kosten auch während eines Auslandsaufenthalts durch die Pflegekasse zu erfolgen hat. Sinn der Kostenerstattung bei Verhinderungs- oder Ersatzpflege ist, die Pflegebereitschaft der Angehörigen zu fördern und ihnen zu ermöglichen, selbst Urlaub zu machen. Anspruch besteht auch, wenn die Pflege des Familienmitglieds wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen zeitweise nicht möglich ist.
Die Pflegekasse übernimmt für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Aufwendungen für die notwendige Ersatzpflegeperson. Die Höhe pro Tag hängt von der Pflegestufe ab, insgesamt sind es höchstens 1612 Euro im Jahr.
Jana Böttcher, Steuerberaterin bei Ecovis in Lugau
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt
Den 25. Mai 2018 sollten Sie sich notieren. Ab diesem Tage gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen Mitgliedsstaaten der EU. Gleichzeitig tritt eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Das Datenschutzrecht wird neu strukturiert und an europäische Vorschriften angepasst.
Umfassender Datenschutz
Mit den Änderungen wird den Erfordernissen von Daten-verarbeitungen im Bereich der nationalen Sicherheit Rechnung getragen. Im Ergebnis bestehen damit weiterhin umfassende Regelungen, die den angemessenen Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und das Daten-schutzrecht in das Zeitalter der Digitalisierung führen sollen. Grundsätzlich gilt: Wer personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, muss die DS-GVO einhalten! weiterlesen
neuer Ratgeber:
Bluthochdruck bei Frauen, das unterschätzte Risiko
Das Buch Bluthochdruck bei Frauen, ein unterschätztes Risiko von Dr. med. Lutz Koch bietet neben Hintergrundinformationen zahlreiche Anregungen, selbst aktiv zu werden und so die Risiken für Herz und Kreislauf einzugrenzen. weiterlesen
Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht
Die inhaltliche, personelle und zeitliche Dimension der ärztlichen Schweigepflicht ist oft nicht in vollem Umfang bekannt.
Ärzte haben nach ihrer Berufsordnung und dem Strafgesetzbuch über alles, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut wird, zu schweigen. Die Verletzung dieser Pflicht hat weitreichende Konsequenzen.
Inhaltliche Reichweite
Die ärztliche Schweigepflicht umfasst alle Tatsachen, die dem Arzt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bekannt werden. Der dadurch geschützte Bereich ist sehr weit auszulegen. Hierzu zählen insbesondere die Umstände, die sich auf den Gesundheitszustand und die familiären, beruflichen sowie finanziellen Verhältnisse des einzelnen Patienten beziehen. Die Rechtsprechung sieht bereits den Namen des Patienten und die Tatsache, dass sich dieser überhaupt in ärztlicher Behandlung befindet, als schutzwürdig an. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch bezüglich Geheimnissen, die der Arzt vom Patienten über Dritte erfährt, sofern der Patient an deren Geheimhaltung ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Dies gilt beispielsweise bei einem positiven HIV-Test des Ehegatten oder bei Drogenkonsum eines Kindes. weiterlesen
AUSFALLHONORAR
Termin kurzfristig abgesagt: Wer zahlt?
Patienten, die kurzfristig absagen oder kommentarlos nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, müssen in bestimmten Fällen für das Arzthonorar aufkommen.
Ein vom Patienten nicht eingehaltener Termin ist in einer voll ausgelasteten Hausarztpraxis in der Regel kein Problem. Anders bei Psychotherapeuten oder Fachärzten, die für besonders aufwendige Behandlungsmethoden teure medizinische Geräte reservieren müssen – hier kann in der Regel nicht auf die Schnelle eine andere Behandlung vorgezogen werden. Weiterlesen
Die Therapeuten-Praxis in der Insolvenz
Kennen Sie ESUG?
Ich darf Sie beruhigen, es geht nicht um einen neuartigen und gefährlichen Virus. Nein, es handelt sich um das am 01.03.2012 in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).
Ziel des ESUG ist vor allen Dingen, die sog. Eigenverwaltung zu stärken, die bislang im deutschen Insolvenzrecht ein Mauerblümchendasein genossen hat. Über dem angeschla-genen Unternehmen, hierunter fallen Gewerbetreibende ebenso wie Praxen von Therapeuten und sonstige Unternehmen von Freiberuflern, soll ein Schutzschirm gezogen werden. Unter dieser Obhut besteht die Möglichkeit, vom Gläubigerzugriff befreit und unbehelligt binnen einer Frist von maximal 3 Monaten einen Sanierungsplan zu entwickeln. Sollte also eine Praxis bereits stark angeschlagen sein, so bedeutet dies nicht das wirtschaftliche Ende, denn die Insolvenzordnung bietet vielfältige Möglichkeiten, bei günstiger Fortführungsprognose ein Unternehmen und schlussendlich den Unternehmer selbst wirtschaftlich zu retten. Weiterlesen